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Sachverständigen
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Dreiländereck
KFZ - SCHADENGUTACHTEN
KFZ - WERTGUTACHTEN
KFZ Sachverständigen
Büro Dreiländereck
IHR KFZ GUTACHTER IN LÖRRACH UND DRELÄNDERECK
Als KFZ Gutachter in Lörrach
biete ich Ihnen Fachwissen, Objektivität und eine unabhängige Vorgehensweise bei meiner Arbeit. Zu meinen Tätigkeitsbereichen als KFZ Gutachter in Dreländereck gehören eine fachliche und unabhängige Beratung, Beurteilung von Mängeln und Schäden. Ferner zählen die Beurteilung der Plausibilität von Sachverhalten, Ermittlung von Schadensursachen und Bewertung von Kraftfahrzeugen zu meinen Aufgaben. Darüber hinaus bewerte ich den tatsächlichen Zustand Ihres Fahrzeugs und kläre außergerichtliche oder fachlich gerichtliche Streitfälle.
Ich erstelle als KFZ Gutachter umfangreiche Gutachten und berücksichtige mögliche Zusatzfragen oder Anliegen.
BildergalerieUNSERE LEISTUNGEN
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Schnelle
Abwicklung
Risiko
Schadengutachten
Brauchen Sie ein KFZ Schadengutachten in Lörrach und Umgebung? Nach einem Verkehrsunfall ist eine sorgfältige Beurteilung der Fahrzeugschäden entscheidend. Wir ermitteln umfassend und neutral die Kosten für die Reparatur Ihres Fahrzeugs. Alle für die Beweissicherung und Schadenregulierung relevanten Fakten werden berücksichtigt.
Von der Ermittlung der Schadenhöhe über die Beweissicherung, Dokumentation, Wertminderungen bis hin zur Schadenregulierung sind wir Ihr Partner zur Schadenbeurteilung.
Ein KFZ-Schadengutachten dient zunächst der Beweissicherung für den Anspruchsteller. Es werden die Fahrzeugdaten und der Fahrzeugzustand dokumentiert. Nach Herstellervorgaben werden die Instandsetzungskosten kalkuliert.
Schadengutachten werden sowohl bei Haftpflicht- als auch bei Kaskoschäden erstellt. Auf Grundlage der jeweiligen Haftpflicht- oder Kaskobedingungen ermitteln wir alle zur Beweissicherung und für eine Schadenregulierung erforderlichen Angaben. Sie dienen zur Klärung von Sachverhalten und Sicherung von Ansprüchen.
Unser Schadengutachten ist verkehrsfähig und prozesstauglich. Es enthält Bilder, verbale Schadenbeschreibungen und Angaben zu Plausibilität sowie Vorschäden, Ausfallkosten und Fahrzeugzustand.
Um Ihre Rechtsansprüche gegenüber Versicherungen (bzw. dem Schädiger) geltend machen zu können, und eine schnelle unkomplizierte Schadenregulierung zu erhalten benötigen Sie ein professionelles Schadengutachten.
Grundsätzlich dienen Schadengutachten zur Klärung von Sachverhalten sowie der Sicherung von Ansprüchen.
Außerdem dienen die von einem Sachverständigen erstellten Gutachten der Feststellung des tatsächlichen Schadenumfanges nach einem Verkehrsunfall sowie der Beweissicherung.
Wir passen uns Ihrem bedarf an, egal ob Sie der Geschädigte oder Schädiger sind.
Wenn Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben:
Bei einem Haftpflichtschaden trägt grundsätzlich die Versicherung des Unfallverursachers die zur Unfallabwicklung erforderlichen Kosten. Hierzu zählen unter anderem auch die Kosten für ein Schadengutachten Ihres beschädigten Fahrzeuges.
Ausnahme: Bagatellschaden
Wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben:
Bei einem Kaskoschaden sind die Ersatzleistungen für Ihr Fahrzeug individuell über die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrages geregelt (AKB), sofern Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben. Damit eine Abwicklung schnellstmöglich erfolgen kann, sollten Sie Ihrer Versicherung den Unfall zeitnah melden.
Sie haben die freie Auswahl wo die Fahrzeugbesichtigung stattfindet. Wir richten uns nach Ihnen! Als KZF Sachverständiger in Aachen und ganz NRW kommen wir auf Wunsch direkt zum Unfallort, zu Ihnen nach Hause oder zur Werkstatt Ihres Vertrauens.
Was benötigen wir bei einer Besichtigung?
Für die Erstellung eines Schadengutachtens benötigen wir nur die Zulassungsbescheinigung Teil 1, Ihr Fahrzeug und den Fahrzeugschlüssel. Um gegebenenfalls Fragen beantworten zu können ist es von Vorteil, wenn Sie bei der Besichtigung anwesend sein können.
Im Haftpflichtschadensfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Unfallopfer gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat.
Der Unfallgeschädigte ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre. Im Haftpflichtschadenfall tritt Kraft Gesetzes an die Stelle des Schädigers die Haftpflichtversicherung des Unfallbeteiligten (§ 3 Pflichtversicherungsgesetz). Beim Haftpflichtschadensfall werden Schadenersatzansprüche geltend gemacht.
Hiervon klar zu unterscheiden, sind vertragliche Ansprüche aus der eigenen Kaskoversicherung.
Im Kaskoschadensfall hat der Versicherungsnehmer bei einem selbst verschuldeten Unfall gemäß den Versicherungsbedingungen Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden.
Es handelt sich hier ausschließlich um vertragliche Ansprüche, die streng zu trennen sind von den Schadenersatzansprüchen im Haftpflichtschadensfall.
Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen (Kaskobedingungen). In der Regel hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung zu tragen.
Wertgutachten
Bei der Kfz-Bewertung treffen wir zuverlässige Aussagen über den Zustand des Fahrzeugs. Sämtliche Fahrzeugdetails werden erfasst und alle wertrelevanten Faktoren dokumentiert und wertmäßig berücksichtigt. Damit bieten wir die Basis zur Wertfeststellung beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs.
Eine Fahrzeugbewertung kann grundsätzlich zu unterschiedlichen Zwecken durchgeführt werden.
Sehr häufig erfolgt die Wertermittlung vor dem Hintergrund von Kauf- und Verkaufsabsichten.
Die einfachste und schnellste Alternative ist dabei sicherlich eine Fahrzeugbewertung über eines der vielen Onlineportale. Bei den bekanntesten Anbieters, wie z.B. AutoScout24 oder DAT wird eine solche Bewertung kostenpflichtig sein. Wer eine genauere und detaillierte Bewertung vornehmen möchte, sollte sich an einen unabhängigen Gutachter wie uns wenden, der in diesem Zusammenhang ein Wertgutachten erstellt.
• Allgemeine Fahrzeugdaten (wie Ausführung, Erstzulassung, Laufleistung)
• Serien- und Sonderausstattung
• Werterhöhende Faktoren (wie AT-Aggregate, wertsteigernde Reparaturen)
• Notwendige Reparaturen (wie Beschädigungen, Verschleiß von sicherheitsrelevanten und sonstigen Teilen, fehlende Inspektionen)
• Fehlende Teile (wie aus- oder abgebautes Serienzubehör, unvollständiges Bordwerkzeug)
• Wertminderung aus Vorschäden (reparierte Unfallschäden)
• Allgemeine Fahrzeugdaten
• Ausstattung
• Werterhöhende Faktoren
• Notwendige Reparaturen
• Wertminderung aus Vorschäden
• Händlereinkaufswert
• Wiederbeschaffungswert (auch als Bestandteil eines Schadengutachtens, wenn die 70 %-Grenze erreicht wird: Reparaturkosten / Wiederbeschaffungswert)
Ich berücksichtige beim Nutzfahrzeug-Zustandsbericht folgende Punkte:
• Instandsetzungsbedarf und -kosten
• Schadenhöhe
• Sonstige Mängel
• Gebrauchsspuren